*Ein loser Faden hält das Handbuch kaum noch zusammen. Die Innenseiten sind mit öligen, schwarzen Fingerabdrücken übersät, wodurch der meiste Text unleserlich ist.*
1. Vor dem Betreten des Minenschachts ist sicherzustellen, dass sich der Arbeiter gänzlich erholt hat und gesund fühlt. Der Verzehr von Nahrung oder Getränken, die Körperfunktionen beeinträchtigen können, ist strengstens untersagt.
2. Das Inspektionsprozedere zum Betreten des Minenschachts ist ausnahmslos zu befolgen:
(I) Beim Betreten des Minenschachts sind Schutzhelm and Arbeitskleidung zu tragen.
(II) Eine Grubenlampe mit ausreichenden Geomark-Reserven ist mitzuführen.
(III) Die nötigen Werkzeuge, Materialien und Ersatzteile zur Wartung sind mitzuführen.
(IV) Es ist sicherzustellen, dass der mitgeführte Rand-Zähler einwandfrei funktioniert.
3. Vor jeder Schicht muss am Vorbereitungsgespräch teilgenommen werden, und Arbeiter müssen sich mit der Arbeitseinteilung und den Sicherheitsvorkehrungen vertraut machen.
4. Arbeiter müssen sich mit Notausgängen, Straßenschildern und Routen zur Umgehung von Unfallgebieten vertraut machen.
5. Arbeiter müssen sich mit unterirdischen Signalen, Sicherheitsschildern, verfügbarer Ausrüstung und den diversen Einrichtungen vertraut machen.
6. Arbeiter müssen Anzeichen für das Eindringen von Wasser in die Mine erkennen können. Sollten die folgenden Anzeichen entdeckt werden, ist die zuständige Schicht umgehend zu informieren, um eine Evakuierung einzuleiten:
(I) Die Geomark-Adern nehmen eine dunkle, schwarze Farbe an.
(II) Die Geomark-Temperatur sinkt erheblich.
(III) Farblose Tropfen bilden sich am Stoß, an den Innenwänden oder an der Tunneldecke.
(IV) Wasser spritzt vermehrt von der Tunneldecke oder eine Wassersäule beginnt, sich zu bilden.
(V) Feuchtigkeit am Stoß steigt an.
(VI) Schädliche Gase sammeln sich vermehrt am Stoß.
(VII) Das Geräusch fließenden Wassers kann vernommen werden.
7. Arbeiter müssen die korrekte Bedienung des Rand-Zählers beherrschen, auf den Strahlenwert innerhalb der Mine achten und innerhalb eines sicheren Messbereichs Konstruktionsarbeiten durchführen.
8. Arbeiter müssen die Anzeichen für thermische Reaktionen von Geomark kennen. Sollten die folgenden Anzeichen entdeckt werden, ist die zuständige Schicht umgehend zu informieren, um eine Evakuierung einzuleiten:
(I) Feuchtigkeit im Tunnel steigt an und führt zur Bildung von Nebel, oder Wassertropfen formen sich am Stoß, an den Innenwänden oder an der Tunneldecke.
(II) Die Temperatur im Tunnel steigt an, was erhöhte Wandtemperatur, erhöhte Wasseraustrittstemperatur, erhöhte Lufteintrittstemperatur etc. zur Folge hat
(III) Geruch von Feuer, Koks, brennendem Geomark etc.
(IV) Symptome wie Unbehaglichkeit, Hitzewallungen, Kopfschmerzen, Schwindel- und Schwächegefühl etc. treten ein
(V) Sichtbarer Rauch in der Mine
1. Die Anweisungen zum Betreten des Minenschachts sind genauestens zu befolgen, um sich auf die Arbeit vorzubereiten. Die Sprengzertifikation muss stets mitgeführt werden.
2. Anweisungen und Befehle der zuständigen Schicht sind genauestens zu befolgen. Einsätze sind gemäß den Sprengvorschriften und -plänen durchzuführen.
3. Sprengkapseln sind vor dem Einsatz einer Sicherheitskontrolle zu unterziehen.
4. Beim Platzieren von Sprengkapseln sind die Anweisungen des Aufsehers strikt zu befolgen. Beim Platzieren der Sprengkapseln in die Sprenglöcher ist ein hölzerner Stock zu verwenden. Hochempfindliche Sprengsätze und Sprengbeutel dürfen nicht in die Sprenglöcher geworfen werden. Beim Laden von Sprengbeuteln ist das einheitliche Betriebsverfahren zu befolgen, um zu vermeiden, dass später platzierte Sprengkapseln den vorhergehenden Sprengbeutel beeinträchtigen.
5. Das Schlagen oder Drücken von eingeklemmten Sprengkapseln ist strengstens verboten. Stattdessen ist die Sprengkapsel mit einem nichtmetallischen Stock zu lösen.
6. Sollten während dem Ladevorgang Risse oder Löcher entdeckt werden, ist der Einsatz zu pausieren und das zuständige Personal zu informieren. Der Einsatz darf erst fortgesetzt werden, wenn das zuständige Personal die korrekten Vorkehrungen getroffen hat.
7. Nach dem Abschluss des Ladevorgangs muss die Sprengstelle von Trümmern befreit werden, wobei darauf zu achten ist, dass die Sprengschnur nicht beschädigt wird. Ein Spezialist trägt die Verantwortung für die Verbindung mit dem Sprengnetzwerk.
8. Nach der Montage des Sprengnetzwerks hat der Inspektor eine zweite Inspektion durchzuführen.
9. Die Sprengstation sollte hinter dem Bunker oder außerhalb der Gefahrenzone aufgestellt werden.
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