1. Der Sammlungsraum ist ein wichtiger Ort, an dem Kuriositäten gelagert werden. Ohne Genehmigung ist es Personen, die in keiner Verbindung zu diesem Sammlungsraum stehen, nicht gestattet, diesen zu betreten oder darin gelagerte Objekte zu benutzen. Selbstverständlich steht es Frau Herta frei, eine erteilte Zutrittsgenehmigung jederzeit wieder aufzuheben.
2. Der Umgang mit Sammlungsobjekten ist nur speziell ausgebildetem Personal gestattet. Objekte, die zu Ausstellungs- oder Forschungszwecken verliehen werden, müssen sich stets unter Beobachtung von Mitarbeitern aus der Kernbelegschaft befinden, alle geltenden Handhabungsregeln sind zu beachten.
3. Anfragen zur Ausstellung der Sammlungsobjekte werden nur von Frau Herta bearbeitet. Frau Herta hat das Recht, ihre Beurteilung jederzeit anzupassen.
4. Sammlungsobjekte, die potenziell negative Effekte hervorrufen könnten, unterliegen besonders strikten Sicherheits- und Aufbewahrungsvorkehrungen. Sollte ein Experiment nicht den Sicherheitsvorkehrungen entsprechen, kann es je nach Schwere der Abweichung eingestellt werden. Sammlungsobjekte, die potenziell positive Effekte hervorrufen könnten, unterliegen noch strikteren Sicherheits- und Aufbewahrungsvorkehrungen. Positive Effekte dürfen nicht nach außen gelangen, um zu vermeiden, dass die positiven Auswirkungen nach außen dringen und denen zugutekommen, die es nicht verdienen.
5. Beim Verlassen des Sammlungsraums müssen Frau Herta und die diensthabenden Mitarbeiter der Sicherheitsabteilung informiert werden und Hardware oder Software, die zur Überwachung oder zum Abhören missbraucht werden könnte, darf nicht im Sammlungsraum zurückgelassen werden.
6. Frau Herta behält sich das Recht vor, diese Regeln nach eigenem Ermessen auszulegen.