Archivum Honkai: Star Rail

Managementstrategie zur Meldung von Sternskiff-Verkehr

Öffentliches Dokument der Himmelreisekommission

Kapitel 1 – Grundlegendes

Eins
Diese Methode wurde in Übereinstimmung mit den Rechtsvorschriften wie den Transportbestimmungen der Xianzhou Luofu und den Standards für die Sternskiff-Sicherheitskontrolle formuliert, um das Meldewesen für ankommende und abfliegende Sternskiffe zu regeln und um die Verkehrssicherheit innerhalb von Xianzhou zu gewährleisten.

Zwei
Dieses Verfahren gilt für zivile Sternskiffe, die in den Sternensystemen unter der Gerichtsbarkeit der Xianzhou Luofu andocken, starten oder Offshore-Ladestationen benutzen.
Diese Methode gilt nicht für Wolkenritter-Kampfjets, Sterndüsen und Wettkampfflugschiffe.
„Erfassung des Sternskiff-Verkehrs“ im Rahmen dieses Verfahrens bezieht sich auf alle Aktivitäten, bei denen der Eigentümer der Sternskiffe Informationen wie Andocken, Starten und die Nutzung von Offshore-Ladestationen mittels Internet, Post oder anderen Kommunikationsmitteln an die Himmelreisekommission meldet.

Drei
Die Himmelreisekommission ist die wichtigste Organisation, die für die Erfassung des Sternskiff-Verkehrs zuständig ist. Sie überwacht das Meldewesen für den Sternskiff-Verkehr auf der Xianzhou Luofu.
Die Abteilung für Luftfahrt der Himmelreisekommission ist insbesondere für die entsprechenden Aufgaben im Luftverkehr zuständig, z. B. die Entgegennahme, Überprüfung und Verwaltung der Meldungen von Schiffen, die in ihren Zuständigkeitsbereich einfliegen und ihn verlassen, die Registrierung neuer Sternskiffe und das dynamische Überwachungssystem.

Vier
Sternskiff-Verkehrsmeldungen sollten nach den Grundsätzen der Rechtmäßigkeit, der Fairness und des Nutzens für die Bevölkerung gehandhabt werden.

Kapitel 2 – Wann muss eine Meldung erfolgen?

Fünf
In den folgenden Fällen sollten die Verkehrsmeldungen für Sternskiffs an die örtliche Abteilung für Luftfahrt geschickt werden:
1. Die Ankunft von Sternskiffs, die an einem Dock, einem Liegeplatz, einem Ankerplatz oder einer Verladestation anlegen, um Waren ein- oder auszuladen, Personen ein- oder aussteigen zu lassen, Vorräte aufzufüllen oder Schadstoffe aufzunehmen, ist zu melden.
2. Der Abflug von Sternskiffs von einem Dock, einem Liegeplatz, einem Ankerplatz oder einer Verladestation nach dem Be- oder Entladen von Waren, dem Ein- oder Aussteigen von Personen, dem Auffüllen von Vorräten oder der Aufnahme von Schadstoffen ist zu melden.

Sechs
Sternskiffe müssen in den folgenden Situationen keine Verkehrsmeldung einreichen:
1. Das Sternskiff fliegt aus dem interstellaren Raum in den Xianzhou-Raum ein (oder verlässt ihn) und hat bereits gemäß den entsprechenden Vorschriften einen Zollbericht für interstellare Reisen mit Sternskiffen eingereicht.
2. Das Sternskiff ist ein Unterstützungsschiff im Besitz des Sternhafens und führt planmäßige Arbeiten in dem Gebiet durch.
3. Das Sternskiff ist ein Schiff der Himmelreisekommission und befindet sich im offiziellen Einsatz oder auf Patrouille.

Sieben
Sternskiffe müssen in den folgenden Fällen nur eine kurze Meldung machen:
1. Ein Schiff führt eine offizielle Tätigkeit (z. B. Wartungsarbeiten) am Dock aus.
2. Ein Schiff fliegt oder operiert im Bereich der Weltraumplattform.

Acht
Sternskiffs, die von einem anderen Schiff ins Dock geschleppt werden, können entweder einen Standard-Verkehrsbericht oder eine Meldung unter „Dockoperationen – Schlepper“ einreichen.
Wenn weitere Sternskiffs während interstellarer Rettungs-, Transport- oder Abschleppmaßnahmen an einen Schlepper gekoppelt oder von ihm getrennt werden müssen, ist so bald wie möglich ein Verkehrsbericht einzureichen.
Wenn Ankunfts- oder Abfluginformationen aufgrund von Notfällen, wie z. B. Such- und Rettungsaktionen, nicht vorschriftsmäßig gemeldet werden können, sind die Verkehrsberichte so bald wie möglich nach Abschluss der Operation einzureichen.

(Und so weiter, und so weiter.)