I. Den Anordnungen der Verwaltung der großen Mine ist Folge zu leisten.
II. Die Öffnungszeiten des Bergarbeiterschlafsaals sind zu respektieren. Um die anderen Minenarbeiter nicht zu stören, darf ab
III. Im Bergarbeiterschlafsaal gelten Ruhe und Ordnung.
IV. Der Bergarbeiterschlafsaal soll sauber und ordentlich gehalten werden. Mit öffentlichem Eigentum ist behutsam umzugehen.
V. Der Dienstplan für die Haushaltsführung ist zu befolgen.
VI. Verwandte von Bergarbeitern sind gestattet, müssen aber ebenfalls die Regeln des Bergarbeiterschlafsaals befolgen.
VII. Die Sicherheitsvorkehrungen sind zu beachten. Unfälle oder Belästigung durch Vagabunden im Bereich des Bergarbeiterschlafsaals sind umgehend zu melden.
VIII. Ordentliches Verhalten im Gefahrenfall und Kenntnis über Fluchtwege sind von höchster Wichtigkeit. Im Falle eines Unfalls ist den Anweisungen der Verwaltung Folge zu leisten.
I. Während der Ruhezeit sind Geschrei, Auseinandersetzungen und Besuche verboten.
II. Innerhalb des Bergarbeiterschlafsaals sind private Geomark-Energiegeräte und offenes Feuer verboten.
III. Gefährliche Objekte (wie etwa Messer, Sprengkapseln etc.) dürfen nicht in den Bergarbeiterschlafsaal gebracht werden.
IV. Im Bergarbeiterschlafsaal sollten keine Wertsachen aufbewahrt werden. Der Schlafsaal trägt keine Verantwortung für Verlust oder Diebstahl durch Vagabunden.
V. Bei Aktivitäten im Bergarbeiterschlafsaal ist Glücksspiel-Zubehör verboten.
VI. Individuen, die nicht zum Bergbauteam gehören (besonders Vagabunden), dürfen nicht in den Bergarbeiterschlafsaal gelassen werden.
VII. Es ist strengstens verboten, öffentliches Eigentum im Bergarbeiterschlafsaal und den angrenzenden Räumlichkeiten zu zerstören.
VIII. Während der Arbeitszeit hat sich niemand im Bergarbeiterschlafsaal aufzuhalten.